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HandelsZolleks
Falls Du Händler bist und ZOLLEKS® in dein Sortiment aufnehmen möchtest, dann findest du hier in Kürze die passenden Informationen.

Zolleks® Lizenzen
Hier findest du bald Infos über unser sagenumwobenes Lizenzprogramm.

Alles Andere
Am Bereich 'Alles Andere' wird noch fleißig gearbeitet. Hier findest du demnächst Informationen über das Zolleks-Partnerprogramm, Gutscheine, Rabattcodes usw.

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GELESEN UND VERSTANDEN

AGB
Unternehmen/Gewerbe

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (B2B)

Für Unternehmen, Gewerbe und Selbstständige

(Stand: Oktober 2021)

§ 1 » Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtlicher unserer Angebote und Verträge, Bestellungen unserer gewerblichen Kunden (§ 14 BGB).

Geschäftsbedingungen der Kunden/Vertragspartner finden zu keinem Zeitpunkt Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.

§ 2 » Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme unseres schriftlichen oder per Textform eingereichten Angebotes zustande. Eine Beauftragung/Bestellung auf Rechnung Dritter ist nicht möglich.

§ 3 » Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da Waren ausschließlich nur an Wiederverkäufer und damit an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verkauft werden.

§ 4 » Preise, Zahlung

Unsere Preise sind Netto-Preise und beinhalten die Verpackung und den Versand an eine Lieferadresse. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen. Ebenfalls extra werden die Kosten für den Versand berechnet und ausgewiesen. Wir liefern gegen Vorauskasse per Überweisung und per Rechnungskauf. Bei größeren Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung durch uns verlangt werden.

§ 5 » E-Mail-Versand von Rechnung, Angebote und Korrekturabzüge

Der Kunde stimmt einer elektronischen Übermittlung von Angeboten und Rechnungen per E-Mail zu.

§ 6 » Daten, Datenübertragung

Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten und entsprechend unserer Spezifikationen zu liefern. Bei abweichenden Datenformaten kann eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleistet werden. Der Kunde haftet in vollumfänglich für die Richtigkeit der Daten. Dies gilt auch dann, wenn Übertragungsfehler während des Datentransportes vorliegen, diese aber nicht in unserer Verantwortung liegen.

Datenlieferungen aller Art durch den Kunden selbst oder einen Erfüllungsgehilfen unterliegen nicht einer Prüfungspflicht unsererseits. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

Die Datensicherung obliegt ausschließlich dem Kunden, wir sind jedoch berechtigt Kopien der Daten anzufertigen. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor der Übermittlung sicher zu stellen, dass die Daten frei von Computerviren, Schadprogrammen etc. sind.

§ 7 » Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen

Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag - Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen) und beginnt bei der Bestellung von Produkten einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe sowie vollständiger Zahlung der gestellten Rechnung. Das Datum des Zahlungseinganges auf dem Konto der element92 UG (haftungsbeschränkt) ist maßgebend.

Wir sind zu Teillieferungen von getrennt nutzbaren Produkten berechtigt. Die hierdurch verursachten zusätzliche Versandkosten tragen wir.

§ 8 » Unberechtigte Annahmeverweigerung

Wird die Annahme unberechtigt verweigert, können wir eine Schadensersatzpauschale in Höhe von EUR 50,00 erheben. Dieser Schadenersatzanspruch ist umsatzsteuerfrei (gem. § 249 II 2 BGB). Weist der Kunde einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Wir haben die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware bzw. der aus dem Vertag geschuldete Betrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

§ 9 » Höhere Gewalt

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, sofern diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben (bspw. Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsprobleme, Transportverzögerungen, Streik, Arbeitskräftemangel, Rohstoffmangel oder die ausbleibende, falsche oder unpünktliche Belieferung durch unsere Lieferanten). Sofern uns durch ein derartiges Ereignis die die Produktion oder Lieferung der gefertigten Waren deutlich erschwert oder unmöglich gemacht wird und die Behinderung nicht nur temporär ist, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 10 » Nachträgliche Änderungen, Vorarbeiten

Änderungen an gelieferten Daten und Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet.

Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten an den gelieferten Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, sofern dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt.

Sofern die Daten des Kunden nicht unseren Vorgaben entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

§ 11 » Stornierungen

Stornierungen der Aufträge sind bis zum Zeitpunkt der Produktionsfreigabe möglich. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den Kunden mit Rücksendung des Korrekturabzuges zur Produktionsfreigabe. Hat der Kunde uns mit der Erstellung einer Druckvorlage beauftragt, werden diese Kosten separat berechnet.

§ 12 » Versand, Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bochum.

§ 13 » Anzeige von Transportschäden

Der Kunde hat dem Frachtführer gemäß § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Eine Schadenanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gilt § 438 Handelsgesetzbuch.

§ 14 » Sach- und Rechtsmängelhaftung

Ansprüche wegen Sachmängeln des des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit dem Korrekturabzug zur Produktionsfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per E-Mail zugegangen ist.

Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.

Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Da der Kunde Unternehmer ist, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt). Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seinen Zahlungspflichten gegenüber uns nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen.

Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- (günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.

Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz 4 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

§ 15 » Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen

  • zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
  • gegenüber einem früheren Auftrag,
  • zwischen einzelnen Exemplaren innerhalb eines Auftrages

Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (Proofs, Probeausdrucke und Screen-Proofs), auch wenn diese von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

Eine Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware kann nicht beanstandet werden.

§ 16 » Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits

Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von den Fällen des § 14 – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

Wir haften uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.

§ 17 » Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Abtretungen von Forderungen unserer Kunden gegen uns sind ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist unseren Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen. Eine Aufrechnung eigener Ansprüche unserer Kunden gegen unsere Ansprüche ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche.

§ 18 » Eigentumsvorbehalt

Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum.

§ 19 » Daten und Datenträger

Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen archiviert. Datenträger des Kunden werden zusammen mit den bestellten Produkten zurückgesandt.

§ 20 » Rechte Dritter und Haftungsfreistellung

Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersandt werden, keine Schutzrechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Markenrecht), das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der übersandten Daten ist.

Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Kosten und den entgangenen Gewinn vom Kunden ersetzt zu verlangen.

§ 21 » Nebenabreden und Schlussbestimmungen

Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit mindestens der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 21 » Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der element92 UG.